Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung über die Erbringung von Lieferungen und / oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Spijkerman International BV, im Folgenden als SPI bezeichnet

1.2 Alle Angebote und Aktionen sind freibleibend.

1.3 Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen wird ein Vertrag durch die Annahme einer Bestellung durch SPI oder einen seiner Mitarbeiter geschlossen. SPI hat das Recht, entgegengenommen Bestellungen von Mitarbeitern innerhalb von 7 Tagen nach Bestellung abzulehnen.

 

2 Preise und Tarife

2.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beinhalten die Preise keine Transportkosten sowie Kosten für Dokumente, Akkreditierungseröffnungen und dergleichen.

2.2 Wenn durch die Einführung oder Änderung nationaler, supranationaler oder ausländischer staatlicher Maßnahmen der Einstandspreis für SPI erhöht wird oder Einfluss auf die Lieferbedingungen der mit SPI geschlossenen Produkte genommen wird, hat SPI das Recht auf angemessene Änderungen der Preise und / oder Lieferbedingungen. zu bringen

 

3 Transport

3.1 Lieferungen erfolgen frei Haus.

 

4 Risiko

4.1 Bestimmungen des Artikels 14 ausser Acht gelassen, gelten die Produkte als geliefert, sobald sie an dem vom Käufer angegebenen Bestimmungsort angekommen sind, der in den Begleitpapieren angegeben ist. Von diesem Moment an fallen die Produkte unter die Verantwortelichkeit des Käufer. Der Käufer und die Personen, die er für die Verladung und den Transport der Produkte verwendet, sind verpflichtet, alle Anweisungen zu befolgen, die von SPI oder in deren Auftrag erteilt werden.

4.2 SPI übernimmt keine Haftung für Körperverletzung oder Sachschaden.

4.3 Der Käufer ist auf eigene Kpsten verpflichtet, für die zügige Entladung der am Bestimmungsort eingetroffenen Ware und für geeignete Transportmittel zu sorgen und hat hierfür die erforderlichen Anweisungen zu erteilen. Diejenigen, die die Produkte im Auftrag von SPI liefern, haften nicht für die daraus resultierenden Schäden, wenn sie die Anweisungen befolgen, sowie SPI selbst.

 

5 Lieferung

5.1 Alle Lieferzeiten sind nur ungefähr.

5.2 Die Überschreitung der Lieferfristen berechtigt, aus welchen Gründen auch immer, den Käufer nicht zur Nichteinhaltung einer Verpflichtung gegenüber SPI oder einer Entschädigung.

 

6 Zahlungsverzug des Käufers

6.1     Indien koper de producten niet binnen de overeengekomen tijd afneemt wordt hij geacht van rechtswege in verzuim te zijn en heeft SPI het recht zonder ingebrekestelling 5% van de factuurwaarde in rekening te brengen voor elke dag waarmee de overeengekomen tijd is overschreden: SPI is in dit geval tevens gerechtigd de overeenkomst en andere nog lopende overeenkomsten geheel of gedeeltelijk te annuleren door de enkele schriftelijke kennisgeving daarvan aan koper, zulks onverminderd de aan SPI verder toekomende rechten, zoals het recht op volledige schadevergoeding.

 

7 Höhere Gewalt

7.1 Höhere Gewalt im weitesten Sinne des Wortes entbindet SPI von seiner Verpflichtung, innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern, und gibt ihm das Recht, einen entsprechenden Kaufvertrag ganz oder teilweise zu kündigen, falls dies durch schriftliche Mitteilung an den Käufer erforderlich ist.

7.2 Unter höherer Gewalt sind Umstände oder Ereignisse zu verstehen, die nicht auf ein Verschulden von SPI zurückzuführen sind, weshalb die Einhaltung einer Verpflichtung von SPI nicht zwingend erforderlich ist. Zu den Fällen höherer Gewalt gehören Betriebsstörungen, Auftragsbestände, das Fehlen ausreichender Lagerbestände und generell Umstände, die die reguläre Produktion bei SPI und die Lieferung an den Käufer beeinträchtigen.

 

8 Reklamationen

8.1 Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Produktmenge und anderer bei der Lieferung erkennbarer Mängel sind unverzüglich auf den Begleitpapieren zu vermerken.

8.2 Beanstandungen von Mängeln, die bei Lieferung nicht sichtbar sind, müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und klar beschrieben werden.

8.3 Mit der Unterzeichnung der Dokumente ohne weitere Erwähnung wie in Ziffer 8.1 oder mit Ablauf der Frist von 8 Tagen wie in Ziffer 8.2 werden alle diesbezüglichen Beschwerden ungültig.

8.4 Reklamationen verjähren auch, wenn die gelieferten Produkte nach der Lieferung in ihrer Beschaffenheit und / oder Zusammensetzung geändert wurden, ganz oder teilweise beschädigt wurden oder neu verpackt wurden. In Ausnahmefällen kann SPI in seiner Stellungnahme von den Bestimmungen dieses Artikels abweichen.


 

9 Haftung SPI.

9.1 Nur im Falle eines zurechenbaren Mangels von SPI haftet der Betreieb dem Käufer gegenüber für Schäden an physischen Gegenständen, die die unmittelbare Folge dieses zurechenbaren Mangels sowie Folgeschäden sind.

9.2 SPI haftet nicht für Schäden, wenn die Produkte entweder vom Käufer oder seinen Käufern aus Paketen entfernt werden, die für den Verbraucherverkehr bestimmt sind oder nicht bestimmt sind, oder wenn diese Pakete vom Käufer oder seinen Käufern geändert oder geöffnet werden Ziel ist es, die Produkte direkt in den Verbrauchermarkt zu bringen.

9.3 SPI haftet nicht für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter gegen den Käufer aufgrund der Artikel 6: 185 ff. des niederländischen Zivilgesetzbuchs, wenn der Mangel an dem von SPI gelieferten Produkt nicht vernünftigerweise für sie oder einen Dritten, für den sie verantwortlich ist, verantwortlich gemacht werden kann. insbesondere, wenn der Mangel zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens von SPI nicht bestand oder wenn der Mangel auf die Nichteinhaltung der dem Käufer erteilten Anweisungen zurückzuführen war.

10 Rücksendungen

10.1 Rücksendungen sind nur zulässig, wenn SPI dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn diese Rücksendungen von oder im Auftrag von SPI erfolgen.

10.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Risiko des Käufers.

 

11 Bezahlung

11.1 Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis sofort zu zahlen.

11.2 SPI hat das Recht, wenn es seiner Ansicht nach Grund gibt, eine weitere Lieferung auszusetzen, solange die vorherigen Lieferungen nicht bezahlt wurden. Der Käufer ist zu jeder Zeit verpflichtet, dem ersten Antrag von SPI die Sicherheit zu geben, die er für die Zahlung seiner Schulden an SPI für erforderlich hält.

11.3 Die Zahlung ist erfolgt, sobald SPI das Geld erhalten hat.

11.4 Befindet sich die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen oder innerhalb der anderweitig vereinbarten Frist nach dem Rechnungsdatum im Besitz von SPI, können die gesetzlichen Zinsen auch von diesem ohne Verzug erhoben werden. Diese Zinsberechnung beginnt am achten Tag nach dem Rechnungsdatum.

11.5 Für die Lieferung in Raten oder Raten gelten die Zahlungsbedingungen für jede Teillieferung oder Ratenzahlung.

 

12 Käufer bleibt in Verzug

12.1 SPI ist unbeschadet ihres Anspruchs auf Leistung und / oder Schadensersatz berechtigt, den Vertrag mit dem Käufer ohne rechtliche Intervention ganz oder teilweise zu kündigen und / oder Schadensersatz zu verlangen und die Lieferung an den Käufer bei einer teilweisen Kündigung einzustellen.  Ist der Käufer bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen in irgendeiner Weise fahrlässig, stellt der Käufer seine Geschäftstätigkeit ein, wird für insolvent erklärt, beantragt ein Moratorium, bietet seinen Gläubigern eine Vereinbarung an oder bringt vergleichbare Umstände mit sich.

13 Eigentumsvorbehalt

13.1 Die von SPI an den Käufer gelieferte Produktmenge bleibt zu jedem Zeitpunkt Eigentum von SPI, solange die zugehörigen Rechnungen mit Zinsen und Kosten nicht vollständig bezahlt sind.

13.2 Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer nur berechtigt, diese Waren zu veräußern oder zu verarbeiten, wenn die Transaktion zum normalen und ordnungsgemäßen Geschäftsablauf gehört

13.3 Alle Produkte, die sich im Besitz des Käufers befinden und von SPI stammen, gelten immer als die auf den nicht bezahlten Rechnungen angegebenen, sofern mindestens die Menge an Produkt, Art und Zusammensetzung, die sich im Besitz des Käufers befindet, denjenigen auf den unbezahlten Rechnungen entspricht angegebene Mengen.

 

14 Streitigkeiten und Forderungen

14.1 Unbeschadet des Rechts von SPI, das zuständige Gericht zu wählen, werden alle Streitigkeiten, die zwischen dem Käufer und SPI auftreten können, durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln des niederländischen Schiedsinstituts geregelt.

14.2 Die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Beitreibung einschließlich der Beratungskosten trägt stets der Käufer.

 

15 Anwendbares Recht

15.1 Alle Vereinbarungen, für die diese Bedingungen ganz oder teilweise gelten, unterliegen niederländischem Recht.